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FAQ:


Die Ursprünge von F.L.A.G. reichen bis ins Jahr 1899 zurück. Ursprünglich war F.L.A.G. ausschließlich für die Tätigkeit als Kopfgeldjäger zuständig. Der Dienst wurde später eingestellt und erst im Jahr 2023 wieder aufgenommen. Mit der Wiederaufnahme wurde F.L.A.G. grundlegend neu ausgerichtet und als private Polizeibehörde etabliert. Heute verfügt F.L.A.G. über weitreichende Befugnisse und übernimmt zahlreiche Aufgaben, die denen der staatlichen Polizei entsprechen. Nähere Details auf der Über F.L.A.G. Seite.




Die Abkürzung F.L.A.G. steht für „Foundation for Law and Government“, auf Deutsch „Foundation für Recht und Verfassung“.




F.L.A.G. unterscheidet sich von der staatlichen Polizei insbesondere durch seine Organisationsstruktur. Während die Polizei eine staatliche Behörde ist, handelt es sich bei F.L.A.G. um eine privat organisierte Polizeibehörde.




Zu den Hauptaufgaben von F.L.A.G. gehören die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie die Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit.




Ja, alle Mitarbeiter von F.L.A.G. sind in Erster Hilfe ausgebildet und können im Notfall eine medizinische Erstversorgung leisten. Sollte eine weiterführende medizinische Versorgung erforderlich sein, kann über Funk ein entsprechender Rettungsdienst angefordert werden.




Ja, Sie können bei F.L.A.G. eine Anzeige erstatten. Wenden Sie sich hierfür an einen unserer Mitarbeiter und schildern Sie den Sachverhalt. Die Anzeige wird anschließend aufgenommen und entsprechend geprüft.




In Notfällen ist F.L.A.G. über die Notrufnummer 117 direkt erreichbar. Alternativ können Sie den regulären Notruf 911 wählen. In diesem Fall kann Ihr Notruf an F.L.A.G. weitergeleitet werden, sofern dies für den jeweiligen Einsatz erforderlich ist.




Ja, Sie können F.L.A.G. auch anonym kontaktieren. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Sie als Zeuge Informationen zu einem Vorfall weitergeben möchten, ohne Ihre Identität preiszugeben.




F.L.A.G. sollte kontaktiert werden, wenn Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat geworden sind, in einem Notfall Unterstützung benötigen oder eine Situation beobachten, die eine Gefahr für Personen oder Eigentum darstellt.




F.L.A.G. wurde nicht mit dem Ziel gegründet, die staatliche Polizei zu ersetzen, sondern sie bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterstützen. Daher können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich in einer entsprechenden Situation an die Polizei oder an F.L.A.G. wenden. Beide Organisationen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und können je nach Situation unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten bieten.




F.L.A.G. wird durch staatliche Zuschüsse finanziert. Diese wurden aufgrund der positiven Entwicklung und der zusätzlichen Unterstützung, die F.L.A.G. bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung leistet, eingerichtet. Durch die Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden kann F.L.A.G. diese bei verschiedenen Einsätzen unterstützen und zusätzliche Kapazitäten bereitstellen.




Für eine Bewerbung besuchen Sie bitte unsere Bewerbungsseite.


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